AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTEL-/HOSTELAUFNAHMEVERTRAG DER MEININGER GRUPPE, STAND 09. März 2010

I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge (einheitliche Bezeichnung für Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-,Hotelzimmerverträge, nachfolgend kurz „Vertrag“) sowie alle für den Kunden (einheitliche Bezeichnung für Gast, Besteller, Mieter, Veranstalter, Vermittler etc.) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der MEININGER Hotels (nachfolgend kurz „Hotel“) unterden folgenden Firmierungen:

Headquarters:
MEININGER Shared Services GmbH
Schöneberger Straße 15, 10963 Berlin

Hotel Berlin Hauptbahnhof:
MEININGER Berlin Hauptbahnhof GmbH
Schöneberger Straße 15, 10963 Berlin

Hotel Berlin Mitte:
„MEININGER“ Oranienburger Straße GmbH
Schöneberger Straße 15, 10963 Berlin

Hotel Berlin Prenzlauer Berg:
MEININGER 10 City Hostel Berlin Mitte GmbH
Hallesches Ufer 30, 10963 Berlin

Hotel Berlin Hallesches Ufer:
MEININGER 12 City Hostel & Hotel
Kan, Rokbani & Gechter GbR
Hallesches Ufer 30, 10963 Berlin

Hotel Berlin Tempelhofer Ufer:
MEININGER 14 City Hostel & Hotel
Kan, Rokbani & Gechter GbR
Tempelhofer Ufer 10, 10963 Berlin

Hotel Berlin Airport BBI:
MEININGER Airport Hotels BBI GmbH
Schöneberger Straße 15, 10963 Berlin

Hotel Frankfurt/Main Messe:
MEININGER 10 Frankfurt GmbH
Schöneberger Straße 15, 10963 Berlin

Hotel Hamburg City Center:
MEININGER 10 Hamburg GmbH
Hallesches Ufer 30, 10963 Berlin

Hotel Köln City Center:
MEININGER 10 City Hostel Köln GmbH
Schöneberger Straße 15, 10963 Berlin

Hotel München City Center:
MEININGER 10 Hostel & Reisevermittlungs GmbH
Schöneberger Straße 15, 10963 Berlin

Hotel London Hyde Park:
MEININGER Limited, Baden Powell House
65-67 Queens Gate, SW7 5JS London, Great Britain

Hotel Wien City Center:
MEININGER Hostels & Hotels GmbH
Columbusgasse 16, 1100 Wien, Österreich

Hotel Wien Downtown:
MEININGER Wien GmbH
Am Heumarkt 7/14, 1030 Wien, Österreich

Hotel Salzburg Kapuzinerberg:
MEININGER Hotelerrichtungs GmbH
Am Heumarkt 7/14, 1030 Wien, Österreich

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

1. Auf einen Buchungsantrag des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzugeben.

3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

4. Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.

5. Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages und kann über die Webseite des Hotels (www.meininger-hotels.com) herunter geladen oder beim Hotel erfragt werden.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Das Hotel ist aus wichtigem Grund berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hotel Regressansprüche gestellt werden können, wenn die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anheben. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.

6. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.

7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

8. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bzw. eine Anhebung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

9. Der Gesamtbetrag abzüglich eventueller Vorauszahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise fällig.

10. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Kunden im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und eine sofortige Zahlung zu verlangen.

11. Bei Gruppen ab 12 Personen wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 10 Prozent des gesamten Buchungsbetrages 4 Wochen nach Bestätigung der Buchung fällig. Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, ohne eine weitere Zahlungsaufforderung seitens des Hotels bis spätestens zum Vortag der Anreise zu zahlen. Bei kurzfristigen Gruppenbuchungen innerhalb von 8 Wochen vor Anreise entfällt die Anzahlung und der gesamte Buchungsbetrag wird in voller Höhe sofort nach Bestätigung der Buchung fällig.

12. Kostenübernahmen werden vom Hotel nur bis zu einem Betrag von maximal 500,00 EUR bzw. 500,00 GBP pro Aufenthalt und nur von Firmen oder Institutionen mit Sitz in Deutschland, Österreich und Großbritannien akzeptiert. Das Hotel benötigt eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie. Dieses gilt nicht für Buchungen durch Behörden und staatliche Einrichtungen. Kostenübernahmen gelten ausschließlich für Übernachtungskosten sowie ggf. Frühstück und Parkplätze. Eine Rechnung wird nach Aufenthalt des Kunden an die im Formular aufgeführte Adresse gesandt. Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare des Hotels mit Firmen- bzw. Behörden-/Institutionsstempel akzeptiert. Das Hotel behält sich vor, Kostenübernahme-Erklärungen im Einzelfall abzulehnen.

13. Gesonderte Bestätigungen für Visa-Anträge werden nur nach Vorauszahlung des Gesamtbetrages der Buchung ausgestellt. In der Regel erfolgt die Zustellung per Fax an die entsprechende Botschaft. Für diesen Service wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR bzw. 10,00 GBP fällig, die zusammen mit der Vorauszahlung zu leisten ist und auch im Falle einer Stornierung der Buchung oder der Ablehnung des Visa-Antrages nicht zurückerstattet wird.

14. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozent über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 EUR bzw. 5,00 GBP erheben.

15. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER GEBUCHTEN LEISTUNGEN (NICHTANREISE / „NO SHOW“)

1. Das Hotel räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

1.1. Individualreisende bis 11 Personen: Kostenfreie Stornierungen sind bis 18.00 Uhr am Anreisetag möglich, sofern nicht anders vereinbart. Im Falle einer kurzfristigen Stornierung nach 18.00 Uhr am Anreisetag oder einer Nichtanreise berechnet das Hotel eine Rücktrittspauschale von 90 Prozent des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung.

1.2. Gruppenbuchungen ab 12 Personen: Es gilt eine Stornierungsfrist von 60 Tagen für Gruppenbuchungen auf Basis von Mehrbettzimmern. Für Gruppen auf Basis von Einzel- und Doppelzimmern gilt eine Stornierungsfrist von 45 Tagen. Diese Frist gilt auch, wenn der Vertrag innerhalb dieser Frist abgeschlossen wurde. Bei einer Stornierung innerhalb dieser Frist ist der Kunde verpflichtet, Stornierungsgebühren nach folgender Maßgabe zu zahlen:

a) 59 bzw. 44 bis 30 Tage vor Ankunft sind 30 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.

b) 29 bis 10 Tage vor Ankunft sind 50 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.

c) 9 bis 1 Tag(e) vor Ankunft sind 80 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages zu zahlen.

d) Bei einer Stornierung am Ankunftstag oder einer Nichtanreise werden 90 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet. Wenn innerhalb dieser Frist eine Minderung der Personenzahl um mindestens zehn Prozent eintritt, gelten die o. g. Stornierungsgebühren. Weniger als zehn Prozent der Personenzahl können bis 1 Tag vor Ankunft kostenfrei storniert werden.

1.3. Gebuchte Verpflegungsleistungen können bis 8 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten gesamten Buchungsbetrages berechnet.

2. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

3. Die vorstehenden Regelungen zu den Stornierungsfristen und -gebühren gelten entsprechend, sofern nicht bei Vertragsabschluss gesonderte Regelungen getroffen wurden (z. B. für Buchungen zu Sonderterminen wie Feiertage, Messen etc.).

4. Ein Rücktritt des Kunden von einem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Form und der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS

1. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 7, 8 und 11 vereinbarte oder geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Kunden oder des Zwecks des Aufenthaltes, gebucht werden;

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

• ein Verstoß gegen Ziffer II Abs. 3 oder 4, Ziffer VI Abs. 4 oder 8 bis 10 vorliegt;

• das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

• der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. AN- UND ABREISE, SONSTIGE BESTIMMUNGEN ZUM HOTELAUFENTHALT

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

2. Bei Gruppenbuchungen ab 12 Personen mit Unterbringung in Mehrbettzimmern bestimmt das Hotel, in welcher Aufteilung die Gäste untergebracht werden.

3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

4. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern keine garantierte Buchung vorliegt, die durch eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gewährleistet wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

5. Am vereinbarten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt werden. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers 100 Prozent des vollen gültigen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Bei einer vorab gebuchten Spätabreise verlängert sich die Abreisezeit bis spätestens 13.00 Uhr.

6. Bei Gruppen ab 12 Personen ist dem Hotel spätestens bei Anreise eine Liste aller Teilnehmer mit vollem Namen und Geburtsdatum auszuhändigen.

7. Überschreitet die Gesamtzahl der Gäste die vertraglich vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Gäste kein Anspruch auf Unterbringung.

8. Personen unter 18 Jahren ist die Übernachtung im Schlafsaal nicht gestattet. In Privatzimmern dürfen minderjährige Personen nur in Begleitung von mindestens einer volljährigen Person oder mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten inklusive einer Kopie des Personalausweises der jeweiligen Person übernachten. Diese Regelung gilt nicht für Gruppenreisende in Begleitung einer von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigten, volljährigen Person.

9. Bei einer Übernachtung im Schlafsaal gilt ein maximaler Aufenthalt von 14 Nächten innerhalb eines Monats.

10. Das Mitbringen von Haustieren oder medizinischen Großgeräten ist nur in privaten Zimmern erlaubt. Das Hotel kann die Unterbringung von Tieren im Einzelfall ablehnen. Tiere müssen grundsätzlich im Voraus beim Hotel angemeldet werden. In London ist das Mitbringen von Tieren nicht gestattet.

11. Bei Buchung von Übernachtung mit Frühstück wird das Frühstück im Anschluss an die Übernachtung gereicht. Bei Buchung von Halboder Vollpension wird als erste Mahlzeit, sofern nichts anderes vereinbart, Abendessen gereicht. Die Essenszeiten werden spätestens bei Ankunft der Gruppe festgelegt.

VII. HAFTUNG UND VERJÄHRUNG

1. Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden haftet der Kunde. Bei Nichtfeststellung des Schuldigen einer Gruppe, haftet die gesamte Gruppe gesamtschuldnerisch. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise der Gruppe eine Kaution in Höhe von 10,00 EUR bzw. 10,00 GBP pro Person, jedoch maximal 500,00 EUR bzw. 500,00 GBP pro Gruppe einzufordern, die bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern dem Hotel kein durch die Gruppe verursachter Schaden entstanden ist. Schäden, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind direkt vor Ort zu begleichen.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

3. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden an eingebrachten Sachen des Kunden sowie aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

4. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.

7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Die Zustelladresse des Hotels kann von der Hotel- oder Firmenadresse abweichen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.

9. Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz desHotels oder nach Wahl des Hotels Berlin. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.

4. In Abhängigkeit des Standortes des Hotels gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das Recht der Republik Österreich oder das Recht des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland. Die Anwendung des UN Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.