Glossar
Für die Zwecke dieses Dokuments werden die folgenden Begriffe wie folgt erläutert:
MEININGER Hotels (auch „Hotel" genannt): Meininger Hotels Poland sp. z o.o. mit eingetragenem Sitz in der Grzegórzecka 10, 31-530 Krakau, Polen.
Kind/Minderjährige:r: jede Person unter 18 Jahren.[1]
Kindesmisshandlung: bezeichnet jedes Verhalten, das als Gewalthandlung jeglicher Art (körperlich, psychisch, verbal) und/oder als Straftat (Vernachlässigung eines Kindes, jede Form von Missbrauch usw.) gegen ein Kind durch eine Person angesehen werden kann, sowie jede Handlung, die eine Gefahr für das Wohl eines Kindes darstellt. Erfasst sind sowohl vorsätzliche als auch versehentliche Handlungen oder Unterlassungen von Einzelpersonen, Institutionen oder der Gesellschaft insgesamt. Solche Handlungen oder Unterlassungen können die Rechte, Freiheiten oder die Würde eines Kindes verletzen und/oder seine gesunde Entwicklung beeinträchtigen.
Hotelpersonal: eine Person mit einem Arbeitsvertrag oder einem vergleichbaren Vertrag (einschließlich Praktikum, Volontariat, ehrenamtlicher Tätigkeit usw.), die für die MEININGER Hotels tätig ist.
[1] Nach polnischem Recht gilt als Kind jede Person unter 18 Jahren, gestützt auf Artikel 1 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde. Minderjährig ist, wer die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat, in der Regel also unter 18 Jahre alt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein Mädchen, das mindestens 16 Jahre alt ist, rechtlich als volljährig anerkannt werden, wenn es mit Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts heiratet. Diese gerichtliche Genehmigung wird nur aus berechtigten Gründen erteilt und nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Ehe dem Wohl der neuen Familie dient (gemäß Art. 10 § 1 und 2 des polnischen Zivilgesetzbuchs und Art. 10 § 1 des Familien- und Vormundschaftsgesetzbuchs).
1. Hotelpersonal und Gewährleistung eines sicheren Umgangs mit Minderjährigen
a. Allgemeine Grundsätze und Strategie
Als MEININGER Hotels erkennen wir die grundlegenden Rechte aller Kinder als schutzbedürftige Personen an und sind uns unserer Verantwortung bewusst, sie auf unserem Hotelgelände zu schützen. Unser Engagement für den Kinderschutz umfasst:
- Achtung der Rechte von Kindern: Wir handeln mit tiefem Respekt vor den Rechten Minderjähriger und sind uns der Notwendigkeit bewusst, ihr Wohl in allen Bereichen unseres Betriebs zu wahren. Wir erkennen die Situation von Minderjährigen mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf an und verpflichten uns, ihr Rechnung zu tragen.
- Soziale Verantwortung: Wir nehmen unsere Rolle als sozial verantwortliches Unternehmen wahr und wollen positive Einstellungen und Verhaltensweisen fördern, die die Sicherheit und Würde von Kindern unterstützen.
- Rechtliche und gesellschaftliche Pflichten: Wir messen der rechtlichen und gesellschaftlichen Pflicht, Kinder vor Schaden zu bewahren, große Bedeutung bei. Bei Verdacht auf Straftaten oder Gefahren für die Sicherheit eines Kindes verpflichten wir uns, unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen.
- Schulung der Mitarbeitenden: Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden angemessen handeln können, führen wir regelmäßige Schulungen dazu durch, wie Situationen zu erkennen und darauf zu reagieren ist, in denen ein Kind gefährdet sein könnte. So stellen wir sicher, dass sie ihre Verantwortung beim Melden von Bedenken und beim Ergreifen von Maßnahmen verstehen.
Unsere Standards zu Verantwortung und Engagement sind:
- anwendbar auf alle Personen, einschließlich Hotel, Hotelpersonal und Gäste.
- verfügbar und zugänglich für alle Personen in der Hotellobby und auf der Website des Hotels.
- integraler Bestandteil der Verträge über einen Aufenthalt oder eine Reservierung in unserem Hotel und während des gesamten Aufenthalts in unserem Hotel anwendbar. Die Gäste bestätigen, dass sie diese Standards zur Kenntnis genommen haben, und stimmen deren Bedingungen zu, indem sie ein Zimmer in unserem Hotel reservieren.
b. Schulung und Personalauswahl der Mitarbeitenden
- Wir schulen unsere Mitarbeitenden darin, Anzeichen dafür zu erkennen, dass ein Kind in Gefahr sein könnte, und im Rahmen der in diesen Standards festgelegten Verfahren rasch und verantwortungsvoll zu reagieren. Die Schulungsergebnisse werden überwacht und begleitet, damit die Mitarbeitenden zum Schutz von Kindern beitragen und mit etwaigen Bedenken korrekt umgehen können.
- Wir stellen außerdem sicher, dass die von uns eingestellten Personen im Rahmen sicherer Auswahlverfahren sorgfältig ausgewählt werden. Insbesondere vor der Einstellung unserer Mitarbeitenden gilt:
- Zunächst holen wir Auskunft darüber ein, ob unser:e Mitarbeiter:in im Register der Sexualstraftäter geführt wird.
- Darüber hinaus holen wir Auskunft über das Strafregister unserer Mitarbeitenden ein und prüfen, ob unser:e Mitarbeiter:in eine der in den Kapiteln XIX und XXV des Strafgesetzbuchs, in den Artikeln 189a und 207 des Strafgesetzbuchs sowie im Gesetz vom 29. Juli 2005 über die Bekämpfung der Drogensucht (Gesetzblatt 2023, Pos. 1939) vorgesehenen Straftaten begangen hat, oder eine entsprechende, in ausländischen Rechtsvorschriften geregelte Straftat.
- Besitzt unser:e potenzielle:r Mitarbeiter:in die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes als Polen oder hatte er oder sie in den letzten 20 Jahren seinen oder ihren Wohnsitz außerhalb Polens, verlangen wir zusätzlich die Vorlage folgender Unterlagen:
- ein Führungszeugnis des Landes der Staatsangehörigkeit;
- ein Führungszeugnis des Landes, in dem er oder sie in den letzten 20 Jahren gewohnt hat.
- Stellt das betreffende Wohnsitzland oder das Land der Staatsangehörigkeit kein solches Führungszeugnis aus, gibt unser:e potenzielle:r Mitarbeiter:in unter Strafandrohung eine entsprechende Erklärung ab, und zwar: „Ich bin mir der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für die Abgabe einer falschen Erklärung bewusst."
c. Für die Umsetzung verantwortliche Personen
- In den MEININGER Hotels sind der Hotel Manager und, in seiner oder ihrer Abwesenheit, die Assistant Hotel Managers für die Überwachung der Umsetzung und Anwendung der Standards verantwortlich.
- Der Hotel Manager und/oder die Assistant Hotel Managers organisieren Schulungen für die Mitarbeitenden zum Erkennen von Anzeichen einer Kindesmisshandlung und zum Umgang damit, im Einklang mit den Hotelverfahren.
- Der Hotel Manager und/oder die Assistant Hotel Managers erfassen alle Vorfälle oder Interventionen im Zusammenhang mit vermuteter Kindesmisshandlung in einem eigens dafür vorgesehenen Protokoll. Besteht der Verdacht einer Straftat, werden Beweise (z. B. Überwachungsaufnahmen) gesichert und den Behörden auf Anfrage übermittelt.
- Der Hotel Manager und/oder die Assistant Hotel Managers bearbeiten Fälle, an denen Mitarbeitende oder externe erwachsene Personen beteiligt sind, aktualisieren die Standards, sofern dies für erforderlich gehalten wird, und stellen deren Zugänglichkeit sicher.
d. Gewährleistung eines sicheren Umgangs und verbotene Verhaltensweisen gegenüber Minderjährigen
- Der grundlegende Ansatz unseres Hotelpersonals besteht darin, ein sicheres und aufmerksames Umfeld für Minderjährige zu gewährleisten, wachsam gegenüber Anzeichen von Schaden zu bleiben, ein Kind gegebenenfalls nicht isolieren zu lassen und sicherzustellen, dass es unter der Aufsicht eines Elternteils, eines gesetzlichen Vormunds oder eines befugten Erwachsenen bleibt, sowie dafür zu sorgen, dass Minderjährige mit Respekt behandelt werden und ihre Würde, ihre Bedürfnisse und ihr Wohl während des gesamten Aufenthalts auf dem Hotelgelände jederzeit gewahrt bleiben.
- Es ist unserem Hotelpersonal strengstens untersagt, jede Form von Gewalt anzuwenden, ob körperlich, psychisch oder verbal, oder eine sonstige Behandlung vorzunehmen, die zu einer Misshandlung führen könnte oder geeignet ist, ein Gefühl von Unbehagen und Unsicherheit hervorzurufen.
2. Grundsätze und Verfahren für das Eingreifen bei vermutetem oder gemeldetem Missbrauch
a. Verfahren zur Identifizierung eines oder einer Minderjährigen beim Check-in / bei der Registrierung an der Rezeption
- Die erste positive Maßnahme, die wir als MEININGER Hotels ergreifen, besteht darin, das Verhältnis zwischen dem oder der Minderjährigen und dem oder der Erwachsenen, mit dem oder der er oder sie sich aufhält, festzustellen. Um dieses Verhältnis festzustellen, geht unser Hotel wie folgt vor:
- An der Rezeption verlangt unser Hotelpersonal das Ausweisdokument des oder der Minderjährigen oder ein sonstiges Dokument, das belegt, dass der oder die Erwachsene entweder ein Elternteil des oder der Minderjährigen oder zur Betreuung des oder der Minderjährigen befugt ist.
- Können die oben genannten Dokumente nicht vorgelegt werden, erkundigt sich unser Hotelpersonal zunächst nach dem Verhältnis zwischen dem oder der Erwachsenen und dem oder der Minderjährigen.
- Kann der oder die Erwachsene keinen Nachweis der elterlichen Zustimmung oder der gesetzlichen Vormundschaft erbringen, erläutert unser Hotelpersonal freundlich die gesetzlichen Anforderungen nach polnischem Recht und bittet den oder die Erwachsene, das auf unserer Website verfügbare Vollmachtsformular auszufüllen.
b. Verfahren bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder Misshandlung
- Ein begründeter Verdacht auf Kindesmisshandlung kann sich in den folgenden Situationen ergeben:
- Ein:e Minderjährige:r meldet einem oder einer Hotelmitarbeitenden einen Missbrauch.
- Ein:e Mitarbeiter:in beobachtet Anzeichen oder Hinweise auf einen Missbrauch.
- Ein Kind weist körperliche Anzeichen möglichen Missbrauchs auf (etwa blaue Flecken oder Kratzer) und reagiert bei Nachfragen verwirrt, orientierungslos oder verlegen. Weitere besorgniserregende Umstände liegen vor, etwa das Auffinden von Kinderpornografie im Zimmer eines erwachsenen Gastes.
- Hat ein:e Hotelmitarbeiter:in den begründeten Verdacht, dass ein:e im Hotel wohnende:r Minderjährige:r eine Misshandlung erfährt oder erfahren hat, muss er oder sie unverzüglich den Hotel Manager oder, in dessen Abwesenheit, den Assistant Hotel Manager informieren, der sodann den vorliegenden Sachverhalt unverzüglich prüft und bei sehr starkem Verdacht die Polizei (112 / 997) kontaktiert. Ist die Sicherheit des oder der Minderjährigen unmittelbar gefährdet, sollte der oder die Mitarbeitende sofort den Notruf wählen und den Vorfall melden. In einem solchen Fall informiert das Hotelpersonal unabhängig von der ergriffenen Maßnahme unmittelbar danach den Hotel Manager oder, in dessen Abwesenheit, den Assistant Hotel Manager über den Vorfall.
c. Verfahren bei bestätigtem Missbrauch oder bestätigter Misshandlung
- Sobald ein:e Mitarbeiter:in oder eine andere Person von einer Situation Kenntnis erlangt, in der ein Kind einer Misshandlung ausgesetzt ist, sei es durch ein:e Hotelmitarbeiter:in, eine:n externe:n Auftragnehmer:in, einen Elternteil, einen gesetzlichen Vormund oder eine:n auf dem Gelände wohnende:n Erwachsene:n, muss sie unverzüglich Maßnahmen zum Schutz des Kindes ergreifen. Ist das Leben oder die Gesundheit des Kindes gefährdet, muss die Person, die die Gefahr erkennt, sofort eingreifen und reagieren, um den Vorgang zu unterbinden. Anschließend ruft unser Hotelpersonal unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und des Risikograds sofort den Notruf oder benachrichtigt den Hotel Manager oder Assistant Hotel Manager, damit dieser umgehend den Notruf für ein Eingreifen der Polizei (112 / 997) wählt. Der Polizei sind mitzuteilen:
- der vollständige Name der meldenden Person;
- die Angaben zum Kind (soweit bekannt);
- der aktuelle Aufenthaltsort des Kindes;
- sowie eine klare Beschreibung des Vorfalls.
- Nach der Benachrichtigung der Polizei benachrichtigt der Hotel Manager oder Assistant Hotel Manager gegebenenfalls die Eltern oder gesetzlichen Vormunde telefonisch, per E-Mail oder in schriftlicher Form. Diese Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob es sich bei der verdächtigen Person um einen Gast handelt, um eine Person, die direkt bei den MEININGER Hotels beschäftigt ist, oder um eine über einen Dritten beschäftigte Person.
- Alle Vorfälle im Zusammenhang mit vermuteter oder beobachteter Kindesmisshandlung müssen sorgfältig dokumentiert werden, um mögliche polizeiliche Ermittlungen zu unterstützen. Dazu gehören detaillierte Aufzeichnungen über das Beobachtete oder Offengelegte, die Identität etwaiger beteiligter Hotelmitarbeitender oder externer Personen sowie die von den Mitarbeitenden ergriffenen Maßnahmen.
- Der Hotel Manager oder die Assistant Hotel Managers sind dafür verantwortlich, alle verfügbaren und mit dem Vorfall zusammenhängenden Informationen zu sammeln. Ist an der Misshandlung eine bei den MEININGER Hotels oder über einen Dritten beschäftigte Person beteiligt, sollte die Dokumentation auch Empfehlungen stützen, der betreffenden Person das Betreten des Hotelgeländes zu untersagen und erforderlichenfalls ihren Arbeitsvertrag zu beenden. In allen Fällen muss die Dokumentation klar und sachlich sein und sicher aufbewahrt werden, damit die Behörden auf Anfrage darauf zugreifen können. Eine zuverlässige Aufzeichnung unterstützt nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern schützt auch die Integrität der Verfahren des Hotels zum Schutz Minderjähriger.
3. Grundsätze für die Überprüfung und Aktualisierung der Standards
- Der Hotel Manager bewertet die Standards mindestens alle zwei Jahre, um ihre Anpassung an die aktuellen Erfordernisse und ihre Konformität sicherzustellen.
- Die Bewertung umfasst die Überprüfung der Umsetzung der Standards, die Reaktion auf Meldungen über Verstöße gegen die Standards sowie, sofern erforderlich, den Vorschlag von Änderungen im Einklang mit den geltenden Vorschriften.
- Die Ergebnisse der Bewertung werden schriftlich dokumentiert.
4. Schlussbestimmungen
- Die Standards treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website der MEININGER Hotels und an der Rezeption am 21.07.2026 in Kraft.
- Die Standards werden allen Hotelmitarbeitenden, Dritten sowie allen Gästen, einschließlich minderjähriger Gäste und ihrer Eltern, auf der Website der MEININGER Hotels und an der Rezeption in einer für alle verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt.